Kardinal Gropper
Theologie & Geschichte

Johannes Gropper

1503 - 1559

Leben & Werk


Während seiner Flucht, war Groppers Gegner Johann Gebhard von Mansfeld allerdings nicht untätig geblieben, musste er doch befürchten, dass dem Versuch Groppers, seine Bestätigung an der Kurie zu hintertreiben, Erfolg beschienen sein könnte. So hatte Mansfeld seine römischen Agenten beauftragt, selber gegen Gropper vorzugehen, zumal auch Gropper nicht mehr auf alle seine römischen Freunde zählen konnte, da mit Kardinal Giovanni Morone, seinem Freund, eine der wichtigsten Stützen der Reform in Rom wegen angeblicher Häresie schon seit über einem Jahr in der Engelsburg inhaftiert war. Dennoch erreichte Gropper zunächst, dass der erwählte Erzbischof die päpstliche Konfirmation nicht erhielt. Am 21. Oktober 1558 überreichte Gropper dem Papst sein Gutachten zur Kaiserwahl Ferdinands I. Dieser war bereits am 5. Januar 1531 in Köln von den Kurfürsten auf Drängen Kaiser Karls V., seines Bruders, zum deutschen König gewählt worden. Ferdinand hatte seitdem seinen Bruder im Reich oftmals vertreten. Nach der Abdankung seines Bruders im Jahre 1556 hatte Ferdinand nach bloßer Proklamation seitens der Kurfürsten, die Kaiserkrone ergriffen, ohne dass es zu einer erneuten Wahl gekommen wäre, worin der Papst einen offenen Rechtsbruch sah. Gropper schlug in seinem Gutachten vor, der Kaiser möge ein zurückdatiertes Schreiben an den heiligen Stuhl mit der Bitte um Anerkennung seiner Wahl schicken, was Rom ihm darauf als einmalige Gnade gewähren sollte.

In der Zwischenzeit hatte Zacharias Delphinus der Inquisition dreizehn Sätze aus Groppers Werk »Institutio catholica« als häresieverdächtig zur Prüfung vorgelegt, was zu einem formellen Prozeß gegen Gropper vor der Inquisation führte, die gezwungen war jedweder Anzeige nachzugehen. Ende 1558 legte Gropper ihr seine hervorragende Verteidigungsschrift vor. Ende Januar, Anfang Februar wurde Gropper von jedem Häresieverdacht freigesprochen und der Prozess in Folge von Paul VI. persönlich niedergeschlagen. Der Papst hatte Gropper sogar während der Prozess’ noch in der Schwebe war, in wichtigen Angelegenheiten konsultiert. Im Anschluss an den Inqusitionsprozess verbannte der Papst Zacharias Delphinus und drei seiner eigenen Neffen, die den Prozess gegen Gropper angestrengt hatten, worunter sich auch der besonders missgünstige Carlo Caraffa befand, den Kardinal Otto Truchseß von Waldburg vorher sogar noch für Groppers Sache zu gewinnen suchte.

Anfang März hatte die Malaria Gropper sosehr geschwächt, dass er nur noch daniederlag. Entkräftet starb Johannes Gropper am Morgen des 13. März 1559 versehen mit den Heilsmitteln der von ihm bis zum Tod verteidigten Kirche im Vatikan. Johannes Gropper wurde am nächsten Tag in der deutschen Nationalkirche, der Sta. Maria dell' Anima beigesetzt. Der Papst Paul IV. selbst hielt dort die Grabrede für Gropper, was bis dahin in dieser Form noch nie geschehen war.

In der Konsistoriumssitzung am 15. März 1559 bezeugte der Papst dem Toten erneut eine große Wertschätzung und brachte seine tiefe Verbundenheit zum Ausdruck. „Da seine Heiligkeit durch den Bischof von Cesena den Kardinälen Bellay, Carpi und Cesi, die ein wenig unwohl waren, hatte sagen lassen, sie müßten unter allen Umständen erscheinen, wenn sie sich auch tragen lassen müßten, so erwartete der ganze Hof bestimmt, daß der Papst etwas Außergewöhnliches vornehmen werde. Aber er verlieh nur einige Bistümer und Klöster, und dann beklagte er (vor versammeltem Kardinalskollegium) in einer langen Rede den Tod Groppers, lobte ihn sehr und tadelte hingegen, die ihn hatten verleugnen wollen.“ (Meletenatum Rom. Mantissa 210)

© André & Frank Hagemann, 2007