Kardinal Gropper
Theologie und Geschichte

Johannes Gropper

1503 - 1559

Leben & Werk


Johannes Gropper wurde am 24. Februar 1503 als ältester Sohn der Eheleute Johannes Gropper und Anna Hugen  in Soest geboren. Sein Vater, der den Aufstieg der Familie ins Patriziat mit der Heirat der reichen Bürgertochter Anna Hugen, vollendete hatte, war Bürgermeister seiner Heimatstadt. Johannes Gropper empfing seine Taufe in der Soester Pfarrkirche St. Peter. Über die frühe Ausbildung Johannes Groppers sind leider keine Angaben überliefert. Jedoch lässt sich vermuten, daß er, wie später wahrscheinlich auch seine jüngeren Brüder, zunächst das aus der Stiftsschule hervorgegangenen Archegymnasium seiner Heimatstadt besucht haben sollte. Sein Philosophie- und Jurastudium begann Johannes Gropper im Jahre 1516 mit seiner Immatrikulation in der Artistenfakultät der Universität Köln, an der er sich am 27. Juni 1516 einschrieb. Während seiner Studienzeit gehörte Johannes Gropper drei Jahre lang der Bursa Corneliana an, die jedoch bereits 1523 eingegangen sein würde. Einer der beiden Leiter der Burse war der bedeutende Humanist und Kleriker Jacobus Greselius, ein Schüler des berühmten Johannes Caesarius. Gropper war an der Cornelianer Burse Schüler des weithin bekannte Humanist Jacobus Sobius, eines engen Freundes des rheinischen Humanisten Hermann von Neuenahr, der auf Burg Bedburg an der Erft einen aufwendigen Hof unterhielt, der eines der wichtigsten Zentren des deutschen Humanismus seiner Zeit war. Auch Erasmus von Rotterdam hielt sich längere Zeit in Bedburg an Neuenahrs Hof, wo er an seiner Bibelübersetzung gearbeitet hatte, auf. Der andere Rektor der Burse war der ebenfalls humanistisch gesinnte Johannes Gruther. So erscheint es nicht unwahrscheinlich, dass Gropper seinen späteren Mentor und Gönner, den Grafen Hermann von Neuenahr, bereits während seiner Studienzeit kennengelernt haben sollte. Im Juni 1517 erwarb er den Baccalaureus Artium. Am 17. März 1517 wurde Johannes Gropper zum Lizentiaten promoviert. Nach seiner Inceptio als Magister der Artistenfakultät am 5. Dezember 1519, erwarb Johannes Gropper am 13. März 1521 den Grad eines Baccalaureus beider Rechte. Sehr Wahrscheinlich sollte Johannes Gropper auch in den Jahren 1524 oder 1525 die Priesterweihe empfangen haben, deren genaues Datum heute leider nicht mehr nachvollziehbar ist.

Seit dem 25. März 1524 vertrat Johann Gropper das Soeseter Patroklistift beim Offizialat des Kölner Erzbischofs. Noch im September 1525 erfolgte seine Ernennung zum Offizial des Kölner Dompropstes Hermann von Neuenahr, noch bevor er schließlich am 7. November 1525 zum Doctor legum promoviert wurde, wobei es sich um den Doktorgrad in Zivilrecht, Kaiserrecht bzw. in Römischen Recht handelt. Bereits im September 1526 wurde Johannes Gropper zum Großssiegler des Kölner Erzbischofs Hermann von Wied ernannt. Nach der Übertragung der Vikarie St. Antonius und Brigitta in Soest an Gropper am 26 . Januar 1527, drängte Gropper den Kölner Erzbischof seit Juni 1527 dazu, mit dem Heiligen Stuhl zu einer Einigung im Streit über die Besetzung der Benefizien zu gelangen. Hierbei gingt es um die Frage, wer die Pfründen vergeben darf. Diesbezüglich galt oftmals eine Aufteilung dieses Rechtes zwischen den örtlichen Autoritäten und der Kurie, wobei hier oftmals nach päpstlichen und fürstlichen Monaten unterschieden wurde. Maßgeblich für das Recht der Neuvergabe der jeweiligen Pfründe ist hierbei der Zeitpunkt des Todes des letzten Pfründeninhabers. Für das Kur-Erzbistum Köln hatte der Papst mehrfach befristet auf das Recht der Vergabe in päpstlichen Monaten verzichtet. Gerade aber dieser wiederholte Verzicht war es, der zu rechtlichen Problemen führte, da die Kölner Juristen hieraus ein Gewohnheitsrecht ableiten wollten. Ob die bloße Tatsache des wiederholten Rechtsverzichts seitens der Kurie bereits Grundlage für ein derartiges Privileg darstelle, ein Gewohnheitsrecht hieraus ableitbar sei oder es sich bloß um temporär gewährte Gunstbezeugungen seitens des Papst handelte, bedurfte einer dringenden Klärung. Gropper nahm hier als Jurist des Kölner Erzbischof eindeutig gegen die Kurie Stellung. Er sah die Rechte des Erzstifts gefährdet.

© André & Frank Hagemann, 2007