Kardinal Gropper
Theologie & Geschichte

Johannes Gropper

1503 - 1559

Leben & Werk


Am 23. September 1527 wurde Johannes Gropper zum Scholaster des Stiftes St. Gereon in Köln ernannt, wodurch Gropper zugleich Sprecher des Kölner Sekundarklerus war. Mit dieser Funktion wurde Johannes Gropper nunmehr gleichfalls nicht stimmberechtigtes Mitglied des Domkapitels. Nach seiner Ernennung zum Professor für Dekretalien als Nachfolger des von seinem Amt zurückgetretenen Johannes Oligschläger im Januar 1529, erhielt Johannes Gropper am 11. Februar 1529 ebenfalls ein Kanonikat am St. Patroklistift in seiner Heimatstadt Soest. Noch im gleichen Jahr nahm Gropper als juristischer Berater des Kölner Erzbischofs wie auch als Vertreter des Bischofs von Münster vom 15. März 1529 bis 22. April 1529 am zweiten Reichstag von Speyer teil. Im darauffolgenden Jahr nahm er in gleicher Funktion vom 15. Juni 1530 bis 19. November 1530 am Reichstag von Augsburg teil. Zudem beteiligte sich Gropper hier maßgeblich an der Erarbeitung der letzten Fassung der sogenannten „Confutatio“, d. h. „Zurückweisung“, der Antwort, mit der die katholischen Reichstände die „Confessio Augustana“ zurückwiesen. Der Jurist Johannes Gropper, der sich hier zum ersten Mal mit den Positionen des Protestantismus konfrontiert sah, erhielt durch diese Auseinandersetzung darüber hinaus den Anstoß, sich nunmehr intensiv mit den strittigen theologischen Fragen und Theorien auseinander zusetzen und begann infolge mit einem Privatstudium der Theologie, wobei er einen Schwerpunkt auf das Studium der Bibel und der Kirchenväter legte. Die zunehmenden Spannungen mit dem aufflammenden Protestantismus erreichten 1530/31 auch Soest, wo Gropper seit dem 17. Februar 1531 auch Pfarrer ohne Residenzpflicht an St. Peter war. Bereits im Dezember 1531 wurde Gropper jedoch faktisch wieder aus diesem Amt verdrängt, ohne dass sich hieraus zunächst irgend eine kirchenrechtliche Konsequenz ergeben hätte. Seit dem 8. Oktober 1532 war Gropper Kanoniker am Viktorsstift in Xanten, wo er von März des folgenden Jahres an bis Oktober 1534 auch das Amt des Scholasters bekleidete. Am 3. Februar 1543 wurde Gropper dort schließlich auch zum Dechanten gewählt. 1533 wurde Gropper schließlich vom Hofdienst beim Erzbischof befreit, um sich fortan gänzlich der Planung und Vorbereitung des Kölner Provinzialkonzils widmen zu können. Die Synode wurde vom 7. bis 10. März 1536 durchgeführt. Auf ihm wurden die von Johannes Gropper erarbeiteten Rreformartikel. Gleichzeitig  beschäftigte sich Gropper mit der Reform des kurfürstlichen Landrechts. Diese Arbeit gipfelte 1538 letztlich in der Veröffentlichung der neuen Gerichtsordnung unter dem Titel „Des Ertzstiffts Cölln Reformation dere weltlicher Gericht, Rechts und Policei.“. Im Oktober 1536 erschien schließlich auch Groppers Visitationserlass, worin er Art und Weise der Durchführung der geplanten Visitationen in der Erzdiözese regelte, in gedruckter Form unter dem Titel „Formula, ad quam Visitation intra Dioecesim Coloniensem exigetur. Adiciuntur huic formulae Canonum ferme omnium Argumenta Concilii provincialis Coloniensis dudum celebrati, quibus puacis eliciuntur, quaenam in illis ipsis [brevi in lucem prodituris] ad longum contineantur“. Den Auftrag zur Ausarbeitung dieses Visitationsentwurfes hatte Gropper vom Provinzialkonzil erhalten.

Seit 1533 war Johannes Gropper gezwungen, sich um seine Familie zu kümmern, die nach ihrer Vertreibung und Flucht aus Soest infolge der dortigen Religionsunruhen nach Köln gekommen war. Vor allem widmete er sich von nun an intensiv um die Aubildung seiner jüngeren Brüder.

© André & Frank Hagemann, 2007