Kardinal Gropper
Theologie & Geschichte

Johannes Gropper

auf dem Konzil von Trient 1551/1552


Als am 6. November 1551 die Generalkongregation mit ihren Diskussionen begann, meldete sich auch Adolf von Schaumburg zu Wort und übergab der Versammlung sein schriftliches Votum. An die Debatten in der Generalkongregation, die bis zum 15. November andauerten, schloss sich die bis zum 20. November dauernde Arbeit an den einzelnen Lehrsätzen und den Canones an. Am Ende war man schließlich soweit gekommen, dass man Entwürfe darüber vorlegen konnte, welche Glaubensartikel das Konzil als mit der katholischen Lehre übereinstimmend betrachtete und wie man die Lehre in Abgrenzung zu den dem Konzil vorgelegten Häresien abfassen und zum Ausdruck bringen sollte.

Als erste Gruppe unter den fraglichen Canones wurden am 21. November 1551 die articuli de reformatione von den Konzilsvätern diskutiert. Darauf folgte am 22.  November 1551 endlich die ausführliche Erörterung der betreffenden Lehrkapitel. Bis zum späten Abend des 24. November 1551 feilten die Konzilsväter an den jeder einzelnen Formulierung. Am folgenden Tag wurden die Artikel in der sessio quarta angenommen und schließllich publiziert. Auch der Kölner Erzbischof beteiligte sich mit eigenen Beiträgen an diesen Diskussionen, die in die Protokolle Eingang fanden. Hierauf folgte eine Tagungspause bis zum 3. Dezember 1551, als den Theologen dann verschiedene Lehrartikel aus den Schriften Luthers, wobei es sich im einzelnen um zehn Sätze zum Messopfer und sechs weitere Artikel zum Weihesakrament handelte, zur Debatte vorgelegt wurden, die durch die Theologenkommission in der Zeit vom 7. bis 29. Dezember 1551 in Anwesenheit der Konzilsväter erörtert wurden. Johannes Gropper und Eberhard Billick beschränkten sich nach Absprache auf je ein Sakrament. So trug Johannes Gropper am 14. Dezember 1551 sein bekanntes Votum zum Messopfer vor, wohingegen Eberhard Billick den Vätern zwei Tage später über das Weihesakrament referierte. Neben Massarellis Protokoll von Groppers Votum, fertigte auch Groppers Freund Julius von Pflug, der Naumburger Bischof, eine Mitschrift an. Am 13. Januar 1552 waren Johnnes Gropper, Eberhard Billick, Julius von Pflug wie auch der protestantischen Geschichtsschreiber Johannes Sleidanus auf einem Empfang des Kölner Erzbischofs in Trient anwesend. Während die Theologenkongregation noch bis zum 29. Dezember 1551 tagte, bereiteten sich Gropper und Billick spätestens seit dem Heiligen Abend auf ihre Predigten vor. Eberhard Billick sollte die Neujahrspredigt halten und Johannes Gropper war die Ehre zu Teil geworden am Dreikönigsfest, das damals als höchstes Fest der katholischen Kirche galt, vor den Vätern predigen zu dürfen. Wer wäre auch besser geeignet gewesen zu diesem Feste zu predigen, als ein Kölner, wo sich die Reliquien dieser Heiligen befinden. Trotzdem verfassten die beiden Theologen darüber hinaus für ihren Dienstherren Adolf von Schaumburg noch eine Stellungnahme zu den Canones und den einzelnen Kapiteln der katholischen Doktrin. Außerdem hatte die Kölner Universität Gropper inzwischen in einem Schreiben vom 16. Dezember zu ihrem offiziellen Vertreter auf dem Konzil ernannt. Am 2. Januar wurde den Konzilsvätern endlich die Lehrentwürfe über Messe und Weihe übergeben, welche ab dem 4. Januar diskutiert wurde.

© André & Frank Hagemann, 2007