Kardinal Gropper
Theologie & Geschichte

Kaspar Gropper

1519 - 1594


Kaspar Gropper wurde im Jahre 1514 oder 1519 zu Soest als jüngster Sohn der Eheleute Johannes Gropper und Anna Hugen geboren. Er starb 3. September 1594 in Köln. Seine frühe Ausbildung erhielt Kaspar Gropper wohl zunächst am aus der Soester Stiftsschule hervorgegangenem Archigymnasium. Sein Vater, der Soester Bürgermeister Johannes Gropper, hatte sich bereits frühzeitig um Benefizien für seine jüngeren Söhne bemüht, um auf diese Weise ihr Studium finanziell sicherzustellen. Wahrscheinlich sollte sich spätestens nach der Ernennung seines ältesten Bruders, Johannes Gropper, zum Großsiegler der des Kurfürstentums Köln, auch dieser für die akademische Ausbildung seiner jüngeren Geschwister Sorge getragen haben, was umso mehr für die Zeit nach der Flucht der Familie aus Soest gilt. Es ist anzunehmen, dass auch Kaspar Gropper ähnlich früh wie sein älterer Bruder Patroklus , der bereits mit 16 oder 17 Jahren mit einer prebenda minor am St. Patrocli Stift zu Soest ausgestattet worden war, ein Benefizium erhalten haben sollte, denn als sich die beiden jüngsten Brüder Johannes Gropper 1533 in die Matrikel der Universität Löwen einschreiben, werden beide als „clerici Coloniensis diocesis“ bezeichnet. Die beiden Brüder verbrachten ihre gesamte Studienzeit gemeinsam. 1537 begab sich Kaspar Gropper mit seinem Bruder Patroklus nach Köln, wo sie sich am 24. Oktober 1537 in die Matrikel der juristische Fakultät der dortigen Universität einschrieben. Dort lehrte von 1538 bis 1540, der bedeutende Jurist Johannes Oldendorp, der danach Anfang 1543 noch einmal für ein halbes Jahr nach Köln zurückkehrte. Ob Kaspar Gropper Vorlesungen bei Oldendorp hörte ist nicht zweifelsfrei nachzuvollziehen, jedoch steht fest, dass Johannes Oldendorp und Kaspar Gropper sich nicht nur kannten, sondern über den Rahmen einer losen Bekanntschaft hinaus miteinander befreundet waren, denn in der 1543 unter dem Titel “actionum forensium progymnasmata” erfolgten Neuauflage seines Werkes “practica actionum forensium” sagt Oldendorp über Kaspar Gropper, dass Gropper ih nachdrücklichst aufgefordert habe, die Reform der Rechtswissenschaft nach Kräften zu fördern1. Bereits am 25. Juni 1538 schlossen beide dort ihr Studium mit dem Erlangen des Doktorgrades ab, nachdem sie die Prüfung vor ihrem älteren Bruder Goddart Gropper, der von 1536 – 1538 Vizekanzler der Universität Köln war, erfolgreich abgelegt hatten. Offensichtlich war Kaspar Gropper für eine weltliche Laufbahn vorgesehen, denn er promovierte sich zum Doktor im Zivilrecht, wobei davon auszugehen ist, das er später eine zusätzliche Prüfung abgelegt haben wird, da er sich später selbst als „utriusque iuris doctor“ bezeichnet. In den Jahren 1538 bis 1541 war Kaspar Gropper als Advokat am Reichskammergericht in Speyer sowie als Rat im Dienste des kaiserlichen Diplomaten, Bischofs von Lund und Fürstbischofs von Konstanz, Johannes von Weeze, tätig. 1541 nahm er mit Weeze am Reichstag von Worms teil. In den Jahren 1541 bis 1546 stand er zunächst als Jülich-Bergischer Hofrat und 1545 bis 1546, dann als Klevisch-Märkischer Hofrat in den Diensten Herzog Wilhelms V. von Jülich-Kleve-Berg, für den er 1542/43 besonders mit den verschiedenen Verhandlungen in Sachen des geldrischen Erbstreits betraut war. So nahm Gropper selber an den Verhandlungen, die zur Beendigung des geldrischen Erbkrieges führten teil, der am 7. September 1543 mit der Unterzeichnung des Friedens von Venlo endete. Im Juni 1545 war Kaspar Gropper Gesandter des Herzogs auf dem Reichstag in Worms. Danach sandte ihn Herzog Wilhelm V. nach Rom, um dort die Annullierung seiner Ehe mit Johanna von Navarra, die er zur Absicherung seines Bündnisses mit Franz I. von Frankreich im geldrischen Erbstreit geschlossen hatte, die jedoch niemals förmlich vollzogen worden war, zu betreiben.

1 vgl. Schwarz, W. E., Die Nuntiatur-Korrespondenz Kaspar Groppers nebst verwandten Aktenstücken (1573 - 1576), in:  Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein insbesondere die alte Erzdiözese Köln, Paderborn 1898, S. XXII.

© André & Frank Hagemann, 2007