Kardinal Gropper
Theologie & Geschichte

Johannes Gropper

1503 - 1559

Leben & Werk


Schon am zweiten Verhandlungstag, dem 28. April 1541, gerieten die Gespräche allerdings bei der Frage über die „Wiedergeburt und Rechtfertigung des Menschen durch Gnade und Verdienst, durch Glaube und Werke“ ins Stocken. Bis zum 2. Mai 1541 suchte man in zähen und langwierigen Auseinandersetzungen eine Konkordienformel zu finden. Am 3. Mai 1541 schien die Einigung tatsächlich gelungen, was letztlich ihr endgültiges Scheitern nicht verhinderte. Contarini, der gemeinsam mit Gropper den ersten Entwurf des „Regensburger Buches“ überarbeitet hatte, nahm Gropper, dessen Rechtgläubigkeit von Eck, der sich über das „Regensburger Buch“ sehr negativ geäußert hatte, in Frage gestellt worden war, in Schutz. Gropper jedoch, der die Einigung durch seine Vermittlung zustande gebracht hatte, bezeichnete diese selber als im Rahmen der katholischen Lehre „auslegungsbedürftig“, damit sie nicht mit zu dieser in Widerspruch stehenden Positionen verwechselt würde.

Gropper nahm seinen Freund Martin Bucer, als dieser Ende 1541 nach Köln kam, für mehrere Tage bei sich auf und ließ ihn zuvorkommend bewirten. Noch im Februar 1542 führten Johannes Gropper und Martin Bucer ein freundschaftliches Gespräch über die Reform der Kölner Kirche, wobei nach den von ihm verfassten Reformkanones und auf Grund seiner bisher initiierten Reformprojekten kein Zweifel daran bestehen kann, dass Johannes Gropper hierbei alleinig an eine katholische Reform dachte. Bald jedoch änderte sich Groppers Verhältnis zu Bucer grundlegend, als Erzbischof Hermann von Wied Bucer bat, im Bonner Münster eine evangelische Predigt zu halten. Dies geschah vor dem Hintergrund eines Reformbegehrens seitens der Stände des Kurfürstentums Köln, die bereits auf dem am 10. und 11. März 1542 abgehaltenen Landtag, entsprechende Beschlüsse verabschiedet hatten. Kurerzbischof Hermann von Wied war darauf ohne Rücksprache mit Gropper selbst tätig geworden, und hatte dem Domkapitel am 1. September 1542 seinerseits einen ersten Reformentwurf übersandt. Nachdem Martin Bucer dann tatsächlich mit persönlicher Autorisation des Erzbischofs im Bonner Münster gepredigt hatte, schickte Gropper diesem Ende Dezember seinen eigenen Reformentwurf für das Kurfürstentum zu. Danach wandte sich Gropper in einem auf den 7. Januar 1543 datierten Brief entgültig gegen Bucer, woran ihre Freundschaft nunmehr endgültig zerbrach. Gropper schrieb hierin: „Hättest du mich ... von deiner Berufung und deinem Ministerium in Kenntniß gestzt, so würde ich dich zeitig über die Situation aufgeklärt haben. Ich wünsche das deine Stellung der Art sei, daß du dem Klerus und Volke von Cöln gefallen könntest; da dies nun nicht der Fall ist, so darfst du mir das nicht Schuld geben. Es mißfällt an dir, daß du gewisse Canones übertreten hast. Jetzt wird auch reiner, als vordem gepredigt; ich habe selbst einige Predigten gehört, namentlich vom Pastor in St. Columba und nichts tadelnswertes darin gefunden. Das Volk ist diesen Predigern ganz ergeben und bezeigt sich ehrerbietig gegen seine Pfarrer. Auch mir liegt die Ehre Christi und die Ausbreitung seines Reiches am Herzen, aber ich will doch die Sache Christi nicht so betreiben, daß sie anstatt gefördert, mehr abgehalten werde. Eifer muß sein, aber nach Erkenntnis. Es gibt hier Leute, die Euch Lutheraner nicht ertragen können, obwohl sie zur Reform geneigt sind. Einige werden zürnen und toben und das Religionsgeschäft verhindern. Ich befehle dir, mich nicht zu beargwöhnen, als sei ich so verweltlicht, daß ich das Kreuz des Herrn nicht auf mich nehmen wollte, wenn Furcht davon zu erwarten wäre. Ich habe dem Canzler einen Gruß von dir überbracht u. s. w“ vgl. G. Douven, Die Reformation in der Cölnischen Kirchenprovinz  zur Zeit des Erzbischofes und Kurfürsten Hermann V., Graf zu Wied, Neuß, Köln, 1876, S. 119.

© André & Frank Hagemann, 2007