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Bereits am 23.Juli 1543 wurde die landesherrliche Reformationsordnung dem Landtag in Bonn zur Annahme vorgelegt. Drei der vier Landtagskurien stimmten der Durchführung der Reformation zu. Unter Groppers Führung erbat sich bloß das die erste Kurie des Landtags bildende Domkapitel zwei bis drei Wochen Bedenkzeit. Ende Juli 1543 verließ Melanchton das Erzstift wieder, da er hinsichtlich des Widerstandes seitens der Priesterdomherren, des Kölner Klerus, allen voran dessen Sprecher Johann Gropper, sowie der Stadt Köln nicht mehr an eine erfolgreiche Einführung der Reformation im Kurfürstentum Köln glaubte, worauf im August 1543 die Entlassung Bucers und Hedios folgte. Mitte Novermber 1543 traf Gropper in Brüssel mit Karl V. zusammen, der darauf vom 12. bis 15. Januar 1544 zu Gesprächen über die Situation in Köln weilte. Im März 1544 nahmen Gropper wie auch Kurfürst Hermann von Wied am Reichstag von Speyer teil. Im Frühjahr des Jahres 1544 erschien unter dem Titel „Beständige Verantwortung“ ein neuerlicher aus der Feder Bucer stammender Reformentwurf für das Erzstift. Gropper, der sich zum Zeitpunkt des Erscheinens des Buches als Vermittler zur Schlichtung im katzenellnbogenschen Erbstreit in Mainz aufhielt, richtete von dort aus am 11. Mai 1544 ein Mahnschreiben an den Kölner Klerus. Im September 1544 schließlich überreichte Gropper dem Kaiser in Brüssel die von ihm verfasste Appellation des Kölner Domkapitels an Papst und Kaiser, der zumindest offiziell deren Annahme verweigerte, worauf Gropper am 3. November 1544 ein dringliches Hilfsgesuch an Kardinal Giovanni Morone stellte. Nachdem der Landtag am 5. November 1544 in Bonn seine Zustimmung zum Reformationsentwurf des Erzbischofs erteilte, kam es im Dezember 1544 zu einer Spaltung des Domkapitels, wo sich unter Führung des Domdechanten, des Grafen Heinrich von Stollberg der Widerstand der evangelischen Minderheit formiert hatte. Am 25.1.1545 wandte sich endlich auch die Universität mit einem Bittschreiben an Karl V. Im Frühjahr des Jahres 1545 veröffentlichte Johannes Gropper seine beiden Schriften, den „Christlichen Bericht“ sowie unter dem Titel „Wahrhafftige Antwort und gegenberichtigung“, einen „Gegenvorschlag gegen die Mittel der weltlichen Stände des Erzstiftes Köln“, die er beide beim Kölner Drucker Gennep in Druck legen ließ. Nachdem das Domkapitel von Mainz es bereits im März 1545 abgelehnt hatte, sich der Appellation des Kölner Domkapitels anzuschließen, folgte am 4. Mai 1545 auch die Ablehnung seitens des Trierer Domkapitels, nachdem zuvor Gropper im April 1545 beim Kaiser wegen vermeintlicher „Häresie“ denunziert worden war. Letztlich entschloss sich Gropper im Mai 1545, Petrus Canisius darum zu bitten, den Kaiser zu bewegen, die Appellation anzunehmen. Auf dem Reichtag von Speyer war der Kaiser endlich dazu bereit dem beständigen Drängen Groppers nachzugeben und akzeptierte am 27. Juni 1545 die Appellation, worauf Gropper einen letzten Versuch unternahm, Hermann von Wied in einem persönlichen Gespräch umzustimmen. Im Dezember 1545 sandte Gropper Petrus Canisius ein weiteres Mal zu Gesprächen zum Kaiser. Als am 9. Dezember 1545 der Landtag des Kurerzstifts erneut dem Reformationsentwurf zustimmte, bat Gropper Canisius neuerlich, diesbezüglich beim Kaiser persönlich vorstellig zu werden. Endlich sollte dem erbitterten Widerstand Groppers gegen die Einführung der Reformation im Erzstift Köln und seinem inständigen Drängen mit der am 8. Januar 1546 erfolgten Absetzung des Kölner Domdechanten Heinrich von Stollberg und seiner Anhänger durch Nuntius Varallo und der am 16.4.1546 ausgesprochenen Exkommunikation Hermanns von Wied und seiner Absetzung durch Papst Paul III. Erfolg beschieden sein.
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