1531 empfahl Karl V. dem Rat der Stadt Münster Johannes Gropper eine Vikarie zu übertragen. Da die Stadt dieser Empfehlung im Laufe des nächsten Jahres noch nicht entsprochen hatte, schickte der Kaiser 1532 seinen Rat, Stephan Gabriel Merinus, nach Münster, durch den Karl V. dem Rat der Stadt nunmehr befahl, Gropper die nächste freie Vikariatsstelle zu übertragen. am 22. April 1541 empfing Karl V. die Kollokatoren der Religionsgespräche zu Regensburg. Bereits zuvor hatte der Kaiser seinen burgundischen Kanzler, Nicolas Perrenot de Granvelle, wie seinen Sekrtär, Gerhard Veltwik, damit Beauftragt dafür Sorge zu tragen, Groppers Mitarbeit an den vorbereitenden Verhandlungen wie seine Teilnahme an den späteren Kolloquien gesichert war. In Regensburg ernannte Karl V. Johannes Gropper daraufhin neben Julius von Pflug und Johannes Eck, der später einer Erkrankung wegen am 10. Mai 1541 ausscheiden sollte, zu einem der drei katholischen Gesandten für die anstehenden Gespräche mit der protestantischen Delegation. Auf dem gleichzeitig in Regensburg stattfindenden Reichstag überreichte Gropper dem Kaiser zudem eine Appellation des Herzogs von Jülich-Kleve und Berg bezüglich er geldrischen Erbauseinandersetzungen. Nach seinem Ausscheiden als Kollokator, unterminierte Eck, der sich der Durchführung solcher Religionsgespräche, deren Erfolg er anzweifelte, jetzt widersetzte, die Position der übrig gebliebenen Kollokatoren, deren Rechtgläubigkeit er sogar offen angriff, wodurch Karl V. gezwungen war, Gropper und Pflug ein Gutachten über deren Glauben abzugeben.
|