Kardinal Gropper
Theologie & Geschichte

Martin Lupi


Martin Lupi war ein römischer Kuriale. Nach dem Tode des Dechanten an St. Aposteln, Hermann Schultemanns, im September 1531 wurde Lupi vom Papst dem entsprechend des Rechtsbrauchs, das Jahr hinsichtlich des Kollationsrecht in päpstliche und erzbischöfliche Monate zu unterteilen, in diesem Monat das Recht der Vergabe von Pfründen zugestanden hätte, die Dechantei des Apostelstifts in Köln übertragen, die Lupi jedoch nicht in Besitz nehmen konnte, da wegen des bereits seit einigen Jahren zwischen dem Erzbischof von Köln, unterstützt von seinem Großsiegelbewahrer und juristischen Berater, Johannes Gropper, der gemeinsam mit dem kurfürstlichen Kanzler alle diesbezüglichen Entscheidungen traf, einerseits und der römischen andererseits Erzbischof Hermann von Wied die Pfründe infolgedessen am 31. Oktober 1531 bereist dem in Köln weilenden, exilierten Erzbischof von Lund, Georg Skodborg verliehen hatte. Lupi war im Folgenden intensiv um eine Vermittlung zwischen Köln und Rom bemüht, was sich um so schwieriger gestaltete, da einige päpstliche Providenden, nicht bereit waren in ihren Ansprüchen nachzugeben und trotz eines Kompromissvorschlages des Papstes vom 20. April 1535 die Durchsetzung ihrer Ansprüche weiter verfolgten. In Zusammenhang hiermit setzte sich Martin Lupi an der Kurie auch für Groppers eigene Belange namentlich in Sachen des Rechtsverzichts seitens des päpstlichen Providenden Johannes Nasellus auf die ihm zugesprochene Dechantei an St. Gereon entsprechend der Petition Groppers vom 16. Juli 1533 ein, worauf Nasellus dann auch tatsächlich am 14. August 1535 verzichtete. Im Anschluss daran bat Lupi Gropper nunmehr seinerseits, sich für ihn hinsichtlich seiner eigenen Ansprüche auf die Dechantei an St Aposteln zu verwenden. vgl. Gropper, Johannes, Briefwechsel II, Münster 2005, S. 676f. und S. 763ff.

© André & Frank Hagemann, 2007