Konrad Gropper
Theologie & Geschichte

Konrad vonHeresbach

Conrad von Hirtzbach



Rat von Herzog Johann III. von Jülich-Kleve und Berg. Unter seinem Einfluß entstand seit 1533 eine Landeskirchenordnung für die vereinigten Herzogtümer, durch die der Einfluß des Kölner Erzbischofs zurückgedrängt werden sollte. Die von ihm erstrebte Kirchenordnung sollte das römische Ritual und die Meßfeier bewahren, den Priestern jedoch die Heirat ermöglichen. Sie war Ausdruck einer “Via Media” zwischen den sich scheinbar unversöhnlich gegenüberstehenden theologischen Standpunkten. Konrad von Heresbach war zutiefst geprägt durch seine engen Kontakte zu Erasmus von Rotterdam wie auch zu Philipp Melanchton.

Konrad von Heresbach darf durchaus als der bedeutendste Humanist am Klever Hof gelten. Ihm wurde die Erziehung des Jungherzogs Wilhelm anvertraut, dem Heresbach später als Rat und jülich-bergischer Vizekanzler diente.

Konrad von Heresbach begann 1512 sein Studium in Köln an der Montanerburse. Ursprünglich war Konrad von Heresbach für eine geistliche Laufbahn vorgesehen und hatte schon früh geistliche Benefizien inne. 1517 schloß er sein Studium in Köln ab. Das seine Freundschaft zu Johannes Gropper bereits auf diese frühe Zeit zurückgeht ist nicht eindeutig zu belegen. Dennoch wird sie schon vor den Neußer Verhandlungen bestanden haben. Nach der Zerschlagung der Täuferherrschaft in Münster traf Heresbach sich in Köln mit Johannes Gropper und anderen kurkölnischen Räten am 28. und 29. Juli 1535, um über kirchliche Reformen zu beraten. Ein anderer enger Vertrauter und Freund Heresbachs war Johannes von Vlatten, der ebenfalls in Diensten Johanns III. von Kleve wie bei dessen Sohn Wilhelm V. stand. Vlatten stand wie Heresbach in freundschaftlicher Verbindung zu Erasmus von Rotterdam. 1534 bat Heresbach, Johannes von Vlatten, nun nicht mehr so sehr an einer geistlichen Laufbahn interessiert, seine Ehe mit der ehemaligen Nonne Mechthild von Dünen auszuhandeln.

Konrad von Heresbach und Johannes Gropper waren beide an den in den dreißiger Jahren zwischen dem Kurerzbischof von Köln und dem Herzog von Jülich-Kleve und Berg bezüglich der Kirchenordnung und Kirchenvisitationen in den vereinigten Herzogtümern geführten Verhandlungen maßgeblich beteiligt. Hierbei ging unter anderem auch es um die Vereinheitlichung der unterschiedlichen Rechtsordnungen, die geistliche Gerichtsbarkeit und eine einheitliche Kirchenreform bis hin zu einer Währungsunion, die aber am Widerstand der Stadt Köln scheiterte. Am 16. Januar 1537 begannen neuerliche Verhandlungen in Köln zwischen Jülich-Kleve und Berg und Kurköln, bei denen Heresbach un Gropper wieder maßgeblich waren. 1540 nahmen Heresbach und Johannes von Vlatten als Vertreter des Herzogs an den in Worms stattfindenden Religionsgesprächen bei denen auch Johannes Gropper wieder als Gesandter des Kurfürsten anwesend war, teil.

Sein Neffe Christian von Heresbach erhielt 1533 durch seinen Onkel ein Kanonikat an St. Severin in Köln und wurde am 11. Juli 1549 Johannes Groppers Offizial als Propst und Archidiakon von Bonn. 1554 bat Christian Heresbach Johannes Gropper um seinen Rat in Erbschaftsangelegenheiten, worauf Gropper mit Schreiben vom 21. Juni 1554 antwortete.

© André & Frank Hagemann, 2007