Kardinal Gropper
Theologie & Geschichte

Hermann Weinsberg

1518 - 1598


Geboren am 3. Januar 1518, gestorben 1598. Hermann von Weinsberg war der älteste Sohn der Eheleute Christian von Weinsberg, der erst kurz vor der Geburt seines Sohnes Hermann Ratsherr zu Köln geworden war, und Sophia Korth. Hermann von Heinsberg besuchte das renommierte und trotz seiner humanistischen Ausrichtung streng katholischen Gymnasium in Emmerich. 1534 immatrikulierte Weinsberg sich an der Universität Köln an der juristischen Fakultät. Bereits als Student wurde von Weinsberg Rektor der Kronenburse, trat jedoch das Rektorat im Frühjahr 1543 an Pater und Lizentiaten der Theologie, Jakob Hochstraten, ab. Hermann von Weinsberg übernahm daraufhin das Amt des Syndicus der Seidenmacher- und Kannengießerzunft. Am 31. Mai 1543 leistete Hermann von Weinsberg den Eid auf die Statuten der Gaffel Schwarzhaus, durch die er am Sonntag vor dem 24. Juni 1543 unvermittelt in den Rat der Stadt Köln gewählt wurde. Infolge der Auseinandersetzungen Kaiser Karls V. mit Herzog Wilhelm V. von Jülich-Kleve-Berg und des Jülicher Krieges geriet auch seine Familie in finanzielle Schwierigkeiten, da die Renten aus den, in den betroffenen Herzogtümern gelegenen Gütern, nicht mehr transferiert werden konnten. Am 5. September 1543 wurde Heinrich von Weinsberg zum Lizentiaten der Rechte promoviert. Zu diesem Zeitpunkt war Hermann von Weinsberg noch immer daran interessiert in den geistlichen Stand einzutreten, weshalb er sich um Aufnahme ins Gereonsstift nachsuchte. Eine Intrige des Kölner Bürgermeisters Arnold von Brauweiler, der selber seinen Sohn dort unterbringen wollte, vereitelte diesen Plan jedoch. Hermann von Weinsberg entschloss sich nunmehr eine Stellung an der erzbischöflichen Kurie als Jurist anzunehmen. Der kurfürstliche Kanzler Bernhard von Hagen nahm von Weinsberg daraufhin in seine Dienste auf und wies ihn dem Offizial des Kölner Erzbischofs Dr. Bernhard Georgi als Mitarbeiter zu. Hermann von Weinsberg war von nun an in allen geistlichen und weltlichen Belangen für das Erzbistum tätig. 1545 wurde Weinsberg gegen seinen Willen stadt-kölnischer Rittmeister, was die Kölner zu erheblichem Spott anregte, denn während der Abwesenheit seines Vorgesetzten Georgi, war der immer noch unverheiratete Hermann von Weinsberg nun Rittmeister, Ratsherr und Richter des Erzbischofs in einer Person. Darüber hinaus war von Weinsberg seit 1495 der erste Jurist, der Mitglied des Rates geworden war, denn offiziell wurde Juristen der Zugang zum Rat verwehrt. 1548 bemühte sich Weinsberg nochmals um ein Kanonikat. Diesmal versuchte von Weinsberg eine Pfründe am Castorstift in Koblenz zu bekommen. Gleichzeitig bewarb Hermann von Weinsberg sich um die Stelle des Offizials bei dem ihm bekannten Erzbischof Johann von Isenburg. Der Erzbischof machte eine Zusage jedoch von dem Empfang der Weihen durch Hermann von Weinsberg abhängig, der sich darauf entscheidet, auf Wunsch des Vaters hin in Köln zu bleiben. Am 15. Januar 1548 heiratet er Weisgin Ripgin, die Tochter eines Neußer Patriziers und Bürgermeisters. Am 22. November 1549 wurde Weinsberg Kirchenmeister an St. Jakob und am 27. November 1549 Burggraf von Köln.

© André & Frank Hagemann, 2007