Kardinal Gropper
Theologie & Kirche

Louis de Berquin

1485 - 1529


Am 24. Januar 1526 wurde Berquin in die Conciergerie gebracht. Es gab eine weitere Durchsuchung seiner Bibliothek, wo man einige mit Anmerkungen versehene Ausgaben von Luther fand. Unglücklicherweise saß Franz I. zu dieser Zeit in den Kerkern Karls V., so dass er nicht direkt zu seinen Gunsten einschreiten konnte. Aber Louise von Savoyen, seine Mutter und Marguerite d’Angoulême, seine Schwester, übten nunmehr Druck aus, um einen Aufschub der Hinrichtung zu erreichen. Kaum war der König wieder frei, schickte dieser, kaum dass er über La Bidassoa hinaus war, einen Sonderboten, um den Richtern zu drohen, seinen Schützling freizulassen. Trotzdem wurde Berquin am 23. März 1526 als rückfälliger Ketzer verurteilt. Die staatliche Autorität sollte die Vollstreckung des Urteils durchführen. Der König entschied sich jetzt mit Gewalt einzugreifen. So wurde Berquin schlißlich mit Waffengewalt von den Bogenschützen des Königs aus der Conciergerie befreit und in den Louvre geführt, wo er unter dem dauernden Schutz der königlichen Wache stand. Schließlich wurde er auf die Intervention Marguerites freigelassen, die ihn in der Folge unter ihren persönlichen Schutz stellte.

Berquin, selber Jurist, war von dieser dem Recht widersprechenden Lösung unbefriedigt. Unzufrieden in letzter Sekunde einer drohenden Hinrichtung entkommen zu sein, oder vielleicht auch gerade ihretwegen, greift er die Richter an, als handele es sich um einen bloßen Zivilprozess. Dem König blieb nun nichts anderes mehr übrig, als eine gemischte Kommission aus Klerikern und Laien zusammenzurufen, um über die Angelegenheit zu urteilen. Zum Glück für Berquin, ändert sich die Außenpolitik und die Beziehungen zum Papst werden lockerer, so dass Franz I. entschied, die kirchlichen Richter aus der Kommission abzuberufen. Man kann sich den Ärger Bèdas, gegen den Berquin ein bissiges Pamphlet veröffentlichte, worin er nachwies, dass Béda selbst häretisch sei, leicht vorstellen. Bei diesem Text handelt es sich übrigens um die Übersetzung eines Textes von Erasmus. Auf Ersuchen des Königs, man kann sich die Wut Bédas hierüber ausmalen, sollte diese Ketzeranklage durch die Gremien der gesamten Universität und die Behörden aller Fakultäten untersucht werden. Was für eine Demütigung! Erasmus, mit dem Berquin korrespondierte, hätte gerne gesehen, dass es dabei geblieben wäre und Berquin einfach hätte das Gewitter vorbeiziehen lassen. Aber Berquin war stur. Es ging ihm um das Prinzip, wofür er bereit war, sich zu schlagen. Er wollte jetzt einen Prozess, der ihm gänzlich und theologisch recht geben sollte. Er stimmte 1528 zu, bei seinem Prozess persönlich zu erscheinen. Anfang März 1529 wird der Ritter ohne Furcht so wiederum in der Conciergerie eingekerkert.

© André & Frank Hagemann, 2007