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Berquin, selber Jurist, war von dieser dem Recht widersprechenden Lösung unbefriedigt. Unzufrieden in letzter Sekunde einer drohenden Hinrichtung entkommen zu sein, oder vielleicht auch gerade ihretwegen, greift er die Richter an, als handele es sich um einen bloßen Zivilprozess. Dem König blieb nun nichts anderes mehr übrig, als eine gemischte Kommission aus Klerikern und Laien zusammenzurufen, um über die Angelegenheit zu urteilen. Zum Glück für Berquin, ändert sich die Außenpolitik und die Beziehungen zum Papst werden lockerer, so dass Franz I. entschied, die kirchlichen Richter aus der Kommission abzuberufen. Man kann sich den Ärger Bèdas, gegen den Berquin ein bissiges Pamphlet veröffentlichte, worin er nachwies, dass Béda selbst häretisch sei, leicht vorstellen. Bei diesem Text handelt es sich übrigens um die Übersetzung eines Textes von Erasmus. Auf Ersuchen des Königs, man kann sich die Wut Bédas hierüber ausmalen, sollte diese Ketzeranklage durch die Gremien der gesamten Universität und die Behörden aller Fakultäten untersucht werden. Was für eine Demütigung! Erasmus, mit dem Berquin korrespondierte, hätte gerne gesehen, dass es dabei geblieben wäre und Berquin einfach hätte das Gewitter vorbeiziehen lassen. Aber Berquin war stur. Es ging ihm um das Prinzip, wofür er bereit war, sich zu schlagen. Er wollte jetzt einen Prozess, der ihm gänzlich und theologisch recht geben sollte. Er stimmte 1528 zu, bei seinem Prozess persönlich zu erscheinen. Anfang März 1529 wird der Ritter ohne Furcht so wiederum in der Conciergerie eingekerkert.
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