Tatsächlich wurde Friedrich von Holstein am 3. Oktober 1551 zum Bischof von Hildesheim gewählt. Jedoch verzögerte sich seine Konfirmation aufgrund der Zweifel an seiner konfessionellen Haltung sowie an der Rechtmäßigkeit seiner Wahl, wobei letztere dem Elekten, der diese selbst in einem an Johannes Gropper gerichteten Brief in Frage gestellt hatte, durch ein Gutachten des Kölner Offizial Kaspar Groppers, in welchem dieser die Wahl als voll gültig bewertete, zerstreut wurden. Johannes Gropper hatte von der Wahl Friedrichs von Holstein erst in Trient Kenntnis erhalten, von wo aus er sein Glückwunschschreiben an den Elekten schickte. Dennoch war die päpstliche Bestätigung trotz einflußreicher Fürsprecher, wie dem Kaisers, dem päpstlichen Nuntius Pietro Bertano und dem Kölner Erzbischofs Adolf von Schaumburg, vorerst nicht zu erwarten, weshalb Karl V. Friedrich von Holstein am 23. März 1553 vorläufig zum Administrator des Hochstifts Hildesheim machte. Johannes Gropper wurde seitens Roms mit dem Informativprozess beauftragt. Friedrich von Holstein erhielt nach einer positiven Bewertung durch Gropper am 6. Juli 1554 unter Dispens vom kanonischen Alter die päpstliche Bestätigung. Was Johannes Gropper bewogen haben könnte, ein derart wohlwollendes Gutachten für den jungen protestantischen Königssohn zu erstellen, bleibt aufgrund der Quellenlage unklar. In einem Vertrag von 1553, der die Religionsverhältnisse in der Stadt Hildesheim regelt, garantierte Friedrich den Lutheranern in Hildesheim ihren Besitzstand. Friedrich von Holstein führte auch als Bischof sein gänzlich weltliches Leben fort, bemühte sich weder um die Priester- noch um die Bischofsweihe, ergriff keinerlei Reformmaßnahmen und begünstigte damit die Ausbreitung des Protestantismus, ehe er schließlich an den Folgen einer Geschlechtskrankheit starb.
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