Kardinal Gropper
Theologie & Geschichte

Friedrich von Holstein

Friedrich von Dänemark

1529 - 1556


Geboren 1529. Gestorben am 27. Oktober 1556 zu Kiel. Friedrich von Holstein war der jüngste Sohn des dänischen Königs Friedrich I. und dessen zweiter Frau Sophia von Pommern. Da der noch unmündige Friedrich von Holstein von seinen Brüdern, dem dänischen König Christian III. sowie den Herzögen Johann und Adolf von Schleswig-Holstein bei der Erbschaft übergangen worden war, versprachen diese ihm dafür die Koadjutorie mit dem Recht auf Nachfolge für das Erzstift Bremen zu beschaffen, was jedoch nicht gelang, so daß man Friedrich dann zum Koadjutor des lutherischen Bischofs von Schleswig machte und ihm für später eine bessere Versorgung in Aussicht stellte. Endlich wurde Friedrich von Holstein dann 1551 Domherr zu Köln. Nachdem im selben Jahr der Hildesheimer Bischof Valentin von Tetleben gestorben war, bemühten sich seine Brüder ihn nunmehr dort gegen den Kandidaten Georg von Braunschweig zum Bischof wählen zu lassen. Auch Karl V. unterstütze Friedrichs Kandidatur trotz seiner evangelische Gesinnung. Darüber hinaus favorisierte auch das katholische Domkapitel die Kandidatur Friedrich von Holsteins, da man sich von Seiten Dänemarks Hilfe bei der Restitution des Hochstifts, dessen größter Teil, das so genannte Große Stift, nach der Großen Stiftsfehde von 1518, die mit dem Quedlinburger Rezess im Jahre 1523 beendet worden und mit dem Verlust eines Großteils des Stiftsterritorium an das Herzogtum Braunschweig einhergegangen war, erhoffte. Dem Hochstift waren nur drei von insgesamt elf Ämtern sowie die Dompropstei selbst verblieben.

Tatsächlich wurde Friedrich von Holstein am 3. Oktober 1551 zum Bischof von Hildesheim gewählt. Jedoch verzögerte sich seine Konfirmation aufgrund der Zweifel an seiner konfessionellen Haltung sowie an der Rechtmäßigkeit seiner Wahl, wobei letztere dem Elekten, der diese selbst in einem an Johannes Gropper gerichteten Brief in Frage gestellt hatte, durch ein Gutachten des Kölner Offizial Kaspar Groppers, in welchem dieser die Wahl als voll gültig bewertete, zerstreut wurden. Johannes Gropper hatte von der Wahl Friedrichs von Holstein erst in Trient Kenntnis erhalten, von wo aus er sein Glückwunschschreiben an den Elekten schickte. Dennoch war die päpstliche Bestätigung trotz einflußreicher Fürsprecher, wie dem Kaisers, dem päpstlichen Nuntius Pietro Bertano und dem Kölner Erzbischofs Adolf von Schaumburg, vorerst nicht zu erwarten, weshalb Karl V. Friedrich von Holstein am 23. März 1553 vorläufig zum Administrator des Hochstifts Hildesheim machte. Johannes Gropper wurde seitens Roms mit dem Informativprozess beauftragt. Friedrich von Holstein erhielt nach einer positiven Bewertung durch Gropper am 6. Juli 1554 unter Dispens vom kanonischen Alter die päpstliche Bestätigung. Was Johannes Gropper bewogen haben könnte, ein derart wohlwollendes Gutachten für den jungen protestantischen Königssohn zu erstellen, bleibt aufgrund der Quellenlage unklar. In einem Vertrag von 1553, der die Religionsverhältnisse in der Stadt Hildesheim regelt, garantierte Friedrich den Lutheranern in Hildesheim ihren Besitzstand. Friedrich von Holstein führte auch als Bischof sein gänzlich weltliches Leben fort, bemühte sich weder um die Priester- noch um die Bischofsweihe, ergriff keinerlei Reformmaßnahmen und begünstigte damit die Ausbreitung des Protestantismus, ehe er schließlich an den Folgen einer Geschlechtskrankheit starb.

© André & Frank Hagemann, 2007