Kardinal Gropper
Theololgie & Geschichte

Hermann von Wied

1477 - 1552


Geboren am 14. Januar 1477, gestorben am 15. August 1552 in Wied, 1518 Bischofsweihe. Erzbischof von Köln und Administrator von Paderborn. Am 16. April 1546 erfolgte seine Suspension und Exkommunikation durch Papst Paul IV.

Hermann von Wied, der zunächst im Sinne einer katholischen Reform die Erneuerung seiner Diözese vorantrieb, wandte sich schließlich völlig unvorbereitet dem Protestantismus zu, indem er Martin Bucer nach Bonn berief. In der offenen Auseinandersetzung mit ihm entwickelte Johannes Gorpper sein theologisches Profil. Durch Hermann Graf zu Neuenahr, der führende humanistische Kopf in Köln, Dompropst und Vetter des Erzbischofes Hermann von Weids, dessen Offizial Gropper war, zunächst vom Kurfürsten für verschiedene administrative Aufgaben eingesetzt, erhielt Johannes Gropper durch Fürsprache Hermann von Neuenahr hin vom Erzbischof letztlich die Stelle des Großsieglers des Erzstiftes. Mitten in dem mit Rom bezüglich der Vergabe von Pfründen in der Erzdiözese schwelenden Konfliktes Ende der Zwanziger Jahre publizierte der Kurfürst am 25. Juni 1527 eine Erklärung, dass er künftig, wie bereits geschehen, auch in den päpstlichen Monaten die Pfründe zu besetzten beabsichtigte. Diese Erklärung geht auf die juristische Anregung seitens Bernhard von Hagens, dem Kanzler des Erzstiftes, und Groppers wie auch des Juristen Jodokus Erpach zurück.

Unter Groppers Federführung ließ Hermann von Wied 1529 eine neue Rechtsordnung für das Erzbistum publizieren, die Reformatio, adiectis alipuot, tum veteribus iam restitutis et purgatis, tum novis Statutis et Ordinationibus, Omnibus iurisdictione spirituali uti volentibus apprime utilibus et necessariis publizieren, als deren Verfasser der Offizial Bernhard Geroigii von Paderborn und der Kölner Großsiegler, d. h. Gropper, genannt.

Zum Augsburger Reichstag 1530 begleitete ihn Johannes Gropper, der dort auch seinen jüngeren Bruder Friedrich von Wied, den Bischof von Münster, vertrat, als juristischer und theologischer Berater.

Am 25. April 1535 unterzeichnete Gropper im Namen des Kurfürsten den Reichstagsabschied von Worms. Vorbereitung und Durchführung des Provinzialkonzils vom Mai 1536 überließ Hermann von Wied im wesentlichen Gropper. Noch 1538 befahl der Erzbischof allen Klerikern seines Bistum den Erwerb und die Benutzung des Enchiridions und veranlasste die Versendung an alle Suffragane (Lüttich, Minden, Münster , Osnarbrück und Utrecht) den Herzog von Jülich-Kleve und Berg wie auch an den Landgrafen von Hessen.

Seit 1537 musste, laut Lutz Hatzfeld, der bis dahin allmächtige Gropper... seinen Einfluss mit protestantisch gesinnten Räten teilen. Gemeint sind die Räte Medmann, Prugner, Oldendorp und Büchel(kurfürstlicher Sekretär). Im Herbst 1537 schied Johannes Gropper wegen vermeintlicher Arbeitsüberlastung und Krankheit offiziell aus den Hofdienst bei Hermann von Wied aus.

© André & Frank Hagemann, 2007