Altgläubiger Priesterdomherr. 1518 wurde Sayn-Wittgenstein Domkeppler. 1547 folgte er dem seiner Würden entsetzten Heinrich von Stolberg als Domdechant nach. Darüber hinaus war er Propst von St. Aposteln in Köln wie auch von St. Gereon und St. Patroklus in Soest, wodurch Sayn-Wittgenstein unabdingbar ein enges Verhältnis zu Johannes Gropper hatte, da zu gleichen Zeit Scholaster an St. Gereon sowie Dechant am St. Patrokli Stift in Soest war. Aus diesem vertrauensvollen Verhältnis, das sich überaus freundschaftlich gestaltete, erwuchs eine enge Zusammenarbeit auf allen Gebieten. Anfang des Jahres 1529 baten beide, den Neffen des Grafen Sayn-Wittgenstein, den Bischof von Straßburg, Wilhelm von Hornstein, bei der Wahrnehmung der Interessen des Kölner Klerus gegenüber der Stadt im Mühlenstreit zu unterstützen, die widerrechtlicher Weise, Kölner Mühlen vergeben hatte, obwohl das Mühlregal in Köln dem Sekundarklerus als Privileg zustand. Wilhelm von Hornstein war einer der vier kaiserlichen Kommissare, die Karl V. eingesetzt hatte, um im Streit um die geistlichen Freiheiten in der Reichsstadt Köln zu schlichten. Neben dem hier genannten Straßburger Bischof Hornstein waren der Bischof von Münster, Friedrich von Wied, zu dem Johannes Gropper ein gutes Verhältnis hatte, da dieser auch Dechant an St. Gereon in Köln war, sowie die Grafen Wilhelm und Bernhard von Nassau Schlichter in diesem Streit.
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