Kardinal Gropper
Theologie & Geschichte

Wilhelm von Ketteler

um 1512 - 1582


Wilhelm von Ketteler wurde 1526 Kanoniker in Münster. 1539 war er zum Studium an der Universität zu Bologna, deren Matrikel Ketteler als nobilis canonicus Monasteriensis ausweisen. Im Jahre 1550 war Wilhelm von Ketteler nicht nur Rat des Bischofs von Münster sondern zudem auch Rat von Herzog Wilhelm V. von Jülich-Kleve und Berg. Am Reichstag zu Regensburg 1550 nahm Ketteler als Gesandter des Münsteraner Fürstbischofs Franz von Waldecks teil. 1552 wurde Ketteler zum Probst des Hochstifts Münster gewählt. Schon vor seiner Wahl am 21. Juli 1553 zum Nachfolger Frant von Waldecks durch das Münsteraner Domkapitel trat Gropper für Ketteler, der ihm eine Pension in Aussicht stellte, ein. Gropper versichter Ketteler bereits in einem Schreiben von Mitte Juni 1521 seiner Loyalität. Nach seiner Wahl erhielt Elekt am 29. November 1553 die päpstliche Konfirmation, worauf Wilhelm von Ketteler am 24. februar 1554 die Regalien als Reichsfürst verliehen wurden. Die darauf folgende Regierungszeit Kettelers, die durchaus von Kettelers starkem Willen zu einer wirklichen und katholischen Reform der Kirche getragen war, wurde jedoch durch einen inneren Gewissenskonflikt überschattet, die ihn seine unabdingliche Konsekration immer wieder heraus zögern ließ, wobei es sich hier namentlich um den mit der Weihe verbundenen Treu- und Obödienzeid handelte, den zu leisten Ketteler innerlich mit sich rang. Wilhelm von Ketteler sah hinsichtlich der Anerkennung der Prärogativen des päpstlichen Primats das Problem darin, dass dieses nicht nur eine Suprematie des Pasptes innerhalb der Kirche impliziert, sondern darüber hinaus eine Fügung in den Gehorsam dem Papst gegenüber in all seiner Machtfülle bedeute. Johannes Gropper setzte sich diesbezüglich in Rom wiederholt dafür ein, Ketteler zu gewähren, die Konsekration noch verschieben zu dürfen, oder ihm zumindest in Hinsicht auf eine Resignation entgegenzukommen und dem Kapitel die Möglichkeit der Neuwahl zuzubilligen. Am 15. Oktober 1557  wurde dem Bischof dann eine vom 18. Juni 1557 datierende Breve überreicht, in welcher der Papst ihm in der Frage der Resignation auf eine Weise entgegenkam, die Ketteler die Entscheidung erleichterte. Am 2. Dezember 1557 resignierte Wilhelm von Ketteler daraufhin mit der Unterzeichnung der Abdankung auf das Bistum Münster, dessen Verwaltung er in Hände des Domkapitels abtrat. Weder ein intensives Gespräch mit Cassander, noch die Beschwörung seines einstigen Dienstherrn, Herzog Wilhelm V. von Jülich-Kleve und Berg, konnten Ketteler noch umstimmen. Ketteler führte während seiner kurzen Amtszeit unter anderem Visitationen in den Frauenklöstern durch, wo er öfters sehr pragmatische Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung ergriff. So entschied sich Ketteler des öfteren dazu, zerrüttete Klöster, deren Verhältnisse nicht mehr reformierbar waren ind Stifte umzuwandeln.

© André & Frank Hagemann, 2007