Kardinal Gropper
Theologie & Geschichte

Johannes von Vlatten

vor 1500 - 1562


Die Herzogtümer Kleve, Jülich und Berg waren zwar personal vereinigt, doch gab es keine gemeinsame Verwaltung für die drei Herzogtümer, zu denen auch noch die Grafschaft Mark gehörte. Dennoch existierte jeweils eine gemeinsame Kanzlei für die Herzogtümer Jülich und Berg in Düsseldorf, ebenso wie eine Kanzlei in Kleve für das Herzogtum Kleve und die Grafschaft Mark, deren Aufbau und Umfang als zentrale staatliche Verwaltungsbehörde und damit die offiziellen Ämter, wie deren formale Herausbildung in Abgrenzung der jeweiligen verschiedenen Aufgaben erst etwa 150 Jahre später abgeschlossen waren. Neben von Vlattens gutem Verhältnis zum Kanzler von Jülich-Berg, verband ihn auch ein enges freundschaftliches Verhältnis mit Konrad von Heresbach, dem Erzieher des herzoglichen Prinzen Wilhelm. Johannes von Vlatten und Konrad von Heresbach waren sicherlich die bedeutendsten Vertreter des Humanismus am Niederrhein. Beide sind daher die wichtigsten Berater in Hinblick auf die Kirchenpolitik in den vereinigten Herzogtümern.

Die Freundschaft zwischen beiden spiegelt sich auch darin, daß Konrad von Heresbach, Johannes von  Vlatten 1534 bittet, die Verhandlungen für seine Ehe mit der Nonne Mechthild von Dünen zu führen. Beide hatten auch eine enge Freundschaft mit Johannes Gropper. Seit 1520 betrieb der klevische Hof den Versuch einer Kirchenreform ausgehend von einer von Konrad von Heresbach initiierten Kirchenordnung, die schließlich 1533 fertig gestellt war, in der vor allem in Hinblick auf Seelsorge und Volksbildung von Vlattens Einfluß spürbar war. Diese Reform versuchte einen Mittelweg zwischen lutherischer Reformation und strengem Festhalten am Überkommenen, die so genannte “Via Media”. Eine solche Reform ging natürlich nicht ohne Zustimmung und Einbindung des Kölner Erzbischofs dem die geistliche Jurisdiktion über den größten Teil der Herzogtümer zustand. Hierbei sollte nunmehr Johannes Gropper, der wie Johannes von Vlatten dem erasmischen Humanismus zuneigte, der auf erzbischöflicher Seite zuständige Ansprechpartner gewesen sein. Trotz aller Bemühungen und dem guten freundschaftlichen Verhältnis der drei Räte Gropper, von Heresbach und von Vlatten untereinander, konnte man politisch zu keiner Übereinkunft gelangen. Im Frühjahr 1530 war Johannes von Vlatten gemeinsam mit dem Kaiser in Bologna, wo er auch an dessen Krönung durch den Papst teilnahm. Ende des Jahres 1530 waren von Vlatten wie auch Gropper als Gesandte auf dem Reichstag von Augsburg. Beide waren von den dort stattfindenden Religionsgesprächen stark beeindruckt.

Nach dem Inkrafttreten der neuen Kirchenordnung in den vereinigten Herzogtümern am 11. Januar 1532 ließ der Herzog auch bald eine einseitige Visitation der Pfarreien seiner Herzogtümer durchführen, mit welcher er Vlatten beauftragte. Wegen der sich daraus ergebenden Konflikte mit dem Erzbischof fanden vom 29. Dezember 1535 bis zum 6. Januar 1536 die so genannten Neußer Verhandlungen zwischen den Räten beider Parteien statt, bei denen die kurkölnische Delegation von Johannes Gropper angeführt wurde und sich auf herzoglicher Seite Johannes von Vlatten unter den Räten befand. Nach dem Kölner Provinzialkonzil 1536 versuchte man am 27. April 1536 erneut auf dem Verhandlungswege zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Dieses Mal bestand die herzögliche Delegation neben Johannes von Vlatten aus den Kanzlern Gogreve und Olligschläger sowie dem herzöglichen Hofmeister Hochsteden. Die kurkölnische Delegation gehörten neben Johannes Gropper der Junggraf Hermann von Neuenahr, der Amtmann von Uerdingen, Ambrosius von Vidmond, der kurfürstliche Hofmeister von Leyen sowie der Priesterdomherr Hieronymus von Aichhorn an.

© André & Frank Hagemann, 2007