Während dieser zweiten Periode, in welcher er das Bischofsamt der Diözese Modena ausübte, unternahm er unter anderem in den Jahren 1565 und 1569 Visitationen und berief außerdem drei Bischofssynoden, die in den Jahren 1665, 1568 und 1571 stattfanden. Außerdem gründete er entsprechend des Priesterseminardekrets, ein eigenes Seminar für die Ausbildung seiner Diözesanpriester, sowie ein Waisenhaus und das Kollegium St. Bernardo. Die Tatsache, dass gerade Morone derartige Lehreinrichtungen errichtete, sollte einen nicht im geringsten überraschen, zumal er es doch war, der die entsprechenden Dekrete, besonders auch des Seminardekret „Cum adolescentium aetas“, das sich ausdrücklich auf die Priesterausbildung bezieht und worin die Gründung bischöflicher Seminare für die Ausbildung der Priesterschaft gefordert wurde, auf dem Konzil durchgesetzt hatte. Auch hatte Morone stets die Seminarsidee vertreten. Schließlich, verdankte auch das Collegium Germanicum et Hingaricum zur Ausbildung deutscher Seminaristen seine Existenz der Initiative Giovanni Morones. So sollte es doch kein geringer als Morone gewesen sein, der bereits in einem Schreiben als Nuntius aus Deutschland unter dem Eindruck seiner Visitationsreise durch Oberdeutschland, wo er sich ein Bild vom Verfall des Unterrichtswesens gemacht hatte, vorschlug „ ‚alcuni pitti’ aus Deutschland zu holen, um sie in einigen Klöstern mit einwandfreier Disziplin erziehen oder sie in der Umgebung einiger tadelloser Prälaten ausbilden zu lassen, damit sie dort ihre theologische Ausbildung erhielten2.“ Auch während seine Prozesses vor der Inquisition stützte Morone seine Verteidigung auf jene unermüdlichen Bemühungen seinerseits hinsichtlich der Hebung des allgemeinen Ausbildungsniveaus. So kam im Verlaufe seines Prozesses auch sein eigener Beitrag zur Gründung des Collegium Germanicums zur Sprache. In seiner Verteidigungsschrift, legte Morone offen Rechenschaft über seine Absichten ab. Zudem berief er sich mit einer verblüffenden Offenheit auf seine eigenen Verdienste um die Gründung des Collegium Germanicum, wobei er ausdrücklich seine unaufhörliche Unterstützung in dieser Sache anführte, wie er auch seinen unerschöpflichen finanziellen Beitrag zum Unterhalt eben jenes Seminars, das ausdrücklich auf die Unterrichtung des Schüler im strenge Sinne der katholischen Glaubenslehre hin ausgerichtet war, unterstrich.
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